Urteil zur Vorratsdatenspeicherung


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  1. #1
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    Standard Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Diese verstoße gegen das Grundgesetz und sei damit unzulässig, so die Richter in Karlsruhe.
    weiterlesen auf winfuture.de
    Geändert von pesti (02.03.10 um 17:05 Uhr) Grund: 1. Quellenlink eingefügt / 2. Quote eingefügt / 3. gekürzt, da keine vollst. Berichte kopiert werden dürfen / 4. verschoben

  2. #2
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    hatte ich am Mittag in den Nachrichten gehört... was soll man da nun sagen... Mal wieder so ein Schnellschuss von unseren Po-litikern. Aber ich glaub nicht dass die sich lange damt ärgern. Is ja gang und gebe einfach mal so flott dies oder das Gesetz zu ändern, um sich dann alles wieder schön zu reglementieren. Allerdings immerhin mal vorerst ein Sieg für den Normal-Verbraucher. Nur dann wiederum die Frage inwieweit die Provider Ihrer Löschvorgabe dann nach kommen. Kann ja eh keiner kontrollieren :-(
    Leute, die einem sagen, man solle sich nicht über Kleinigkeiten aufregen, haben noch nie eine Mücke im Schlafzimmer gehabt.

  3. #3
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    Standard Vorratsdatenspeicherung - Meinungen und Prognosen

    Zum heute getroffenen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung melden sich nach den Kritikern der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme nun auch deren Befürworter zu Wort. Zudem zeichnet sich zu dem Thema ein Streit in der schwarz-gelben Koalition ab.


    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zeigt sich über das Urteil enttäuscht und verärgert. Man sieht sich in seinen Möglichkeiten, Straftaten effektiv aufzuklären und zu verhindern, stark eingeschränkt. "Mit der sofortigen Löschung der derzeitig gespeicherten Verbindungsdaten wird eine Strafverfolgung der Straftaten, die mittels Telekommunikation stattgefunden haben, bis auf Weiteres unmöglich gemacht," kommentiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. Er fügte hinzu, der heutige Tag sei "ein guter Tag für die Grundrechte, aber nur wenn man die Opfer derartiger Straftaten oder Gefahrensituationen von Grundrechten ausnimmt".
    gulli.com - news - Vorratsdatenspeicherung - Meinungen und Prognosen
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  4. #4
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    Standard Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

    Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

    Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de: "Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen." Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen "wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen", so Blank.

    weiter auf golem.de
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  5. #5
    Administrator GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt GrafBerg ist jedem bekannt Avatar von GrafBerg
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    Meine Frage zum Thema lautet: wie verhält es sich denn jetzt mit Abmahnbescheiden, die Aufgrund dieser zuvor gesammelten Daten, an die Inhaber der ermittelten IP Adressen ergangen sind?
    cu,

    GrafBerg


    "Wenn mich alle am *********** lecken würden, die mich mal können, würde ich tagelang die Hose nicht mehr hoch kriegen."

  6. #6
    Frischling NanoBot ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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    An denen ändert sich gar nichts. Denn zur Ermittlung der Inhaber einer IP-Adresse durften die Vorratsdaten aufgrund mehrerer einstweiliger Verfügungen der BVerfG ohnehin nicht verwendet werden. Hierzu wurden vielmehr die Verkehrsdaten der ISPs, falls verfügbar, verwendet.

    Hierzu ein Tip: Es gibt ISPs, die grundsätzlich keine Verkehrsdaten speichern, und deren Kunden aus diesem Grunde auch noch nie eine Abmahnung wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen bekommen haben ;-)

  7. #7
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    Das mit den Abmahnungen wird noch eine ganz spannende Geschichte. Es hätte keinerlei Speicherung/ Aufhebung stattfinden dürfen und bei einer Flatrate ist für die Abrechnung nicht notwendig irgendwas zu speichern. Nach der Beendigung der Internetsitzung müßten alle Daten verschwinden. Theoretisch: meine IP wurde irgendwo geloggt, einige Tage später wurde eine richterliche Verfügung erwirkt, noch ein paar Tage später rückt der Provider meine Daten passend zur der IP- Adresse raus.

    Casus Knacktus sind dabei die Tatsachen, dass erstens der Provider die IP nicht zuordnen dürfte (da er keine Daten speichern durfte) und zweitens, wenn doch, dann hätte er mich schriftlich darüber informieren müssen. Beim letzteren hätte ich noch lange Zeit gehabt eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Dann gibt es auch keine Schadensansprüche und keine Anwaltsgebühren für die Kanzleien.

    Mal angenommen es kommt zur einer Gerichtsverhandlung, wie ist das wenn ich eine erneute Auskunft verlange, weil ich der Meinung bin dass es sich um eine Verwechslung/ Zahlendreher usw. bei der IP gab? Die bisherigen Auskunftsschreiben sind ja nicht so berauschend, einfach nur ein kleiner Auszug von IP und dazu gehörigen Namen und Adresse. Kein vernünftiges Schreiben vom Provider mit Stempel und Ansprechperson, sowie einer Unterschrift. Eine schwache Beweiskraft in meinen Augen. Eine bessere kann/ darf es nach dem Urteil nicht geben. "Diese Daten sind unverzüglich zum Vernichten verdammt".

    Wie gesagt man kann hier noch viel mehr mutmaßen. Ich bin mal gespannt bis die ersten Meldungen und Urteile dazu kommen. Dass es aber keine Folgen für die Abmahnungen hat, ist einfach nicht richtig.
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  8. #8

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    Meiner Meinung nach ist es aber so, die "Experten" sehen es auch so: Klick mich

  9. #9
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    Wie gesagt, ich weiß es nicht. Aber bei dem was Princess beschreibt, müssten wir 2 Systeme zur Speicherung der Daten beim Provider haben. Das ist aber nicht der Fall, die können kaum das eine bezahlen. Die Telekom hat anfangs keine Daten gespeichert (nur zur Abrechnung wo es notwendig war), danach wurde eine Woche raus und schließlich mit dem Gesetzt die 6 Monate. Wenn die Telekom sagt "wir speichern gar nichts mehr", heißt es dass die IP trotzdem gespeichert wird? Ist man dann wieder lediglich nur bei 7 Tagen angelangt?

    Es fehlen ganz einfach bestimmte Informationen, die die "Experten" zur Zeit selbst nicht haben. Die neue Gesetzesauflage wird zwangsläufig die relevanten Bereiche für Filesharing miterfassen. Es dürfen laut Urteil keine Internetverbindungsdaten gespeichert werden (hier ist keine Rede von VDS oder sonstiger "Minidatenspeicherung") und der Bürger muß informiert werden wenn seine Daten herausgegeben werden.

    Wir haben kein Gesetz dass zur Regelung der Abmahnungen besondere Privilegien genießt oder sich ausschließlich damit beschäftigt. Die allgemeinen Richtlinien der VDS werden somit zum Teil auch die Abmahnwelt berühren.

    Warten wir doch ab, bis die ersten Berichte von den Anwälten/ Kanzleien, Richter und Provider auftauchen. Dann sehen wir weiter. Die tatsächlichen Experten, haben sich bislang nicht in Massen geäußert. Bis dahin- alles Mutmaßungen...
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  10. #10

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    imo sollte sich das thema gegessen haben, denn das BVerfG hat ziemlich deutlich gemacht, dass die speicherung allgemein unzulässig ist und die herausgabe nur in schwerwiegenden fällen zulässig ist. da ist es egal ob die daten für die vorratsdatenspeicherung erhoben worden sind oder für sonst was. ab jetzt müsste ich sich auf basis des vorliegenden urteils JEGLICHE ermittlung von personen bezogenen daten über IP-adressen erübrigen oder zumindest liecht anfechten lassen.

    das BVerfG hat sich nicht nur über das gesetz im eigentlichen, sondern vor allem mit den begleitumständen beschäftigt und diese sind entscheidend. eine datenerfassung ist nicht pauschalisiert zulässig und die einsichtnahme lässt sich nur in schwerwiegenden fällen rechtfertigen. in anbetracht dessen, dass kaum ein gericht überhaupt urheberrechtsverletzungen von "abmahnopfern" auch nur verhandelt zeigt, dass es sich durch aus um bagatell-vergehen handelt.

    fraglich ist allerdings wie lange es dauert bis sich diese form der rechtsauslegung durchsetzt. ich vermute die anwälte werden versuchen weiter abzuschöpfen, aber dies wird wohl nicht mehr lange funktionieren. interessant ist jedenfalls, dass das BVerfG sofortige löschung *ALLER* daten angeordnet hat und, laut Süddeutsche Zeitung, Arcor/Vodafone die speicherung mit sofortiger wirkung eingestellt hat und sich weigert bis auf weiteres irgendwelche (!!!) auskünfte zu geben. die telekom ist schon dabei die daten zu vernichten. getrennte, aber im grunde identische, datenbestände aufrecht zu erhalten und weiter auskünfte zu erteilen steht im kontrast zum urteil des BVerfG und wird zumindest mittelfristig eingestellt werden.

    edit: weil ich es gerad noch las auf einer seite, auch wenn die daten zu abrechnungszwecken erhoben worden sind muss festgehalten werden, dass das gericht sich auch bezüglich der auskunftsmöglichkeiten eingelassen hat und meiner meinung nach sollte dies gegen jegliche verwendung dahingehend [abmahnungen] unmöglich sein.
    Geändert von Stulle (05.03.10 um 01:02 Uhr)

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